Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Umgangsrecht unverheirateter Väter

zwillinge

Zuweil muss man den Eindruck gewinnen, die Deutsche Justiz halte an vielen Stellen an überkommenen konservativen „Werturteilen“ und muss sich von Außerhalb in Richtung gesunden Menschenverstand korrigieren lassen. Gut, dass es den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gibt, der jetzt einem klagenden Vater ein Umgangsrechts mit seinen leiblichen Kindern zubilligte. Dies war ihm bisher auf Initiative der Mutter und ihres Ehemannes (!) verwehrt worden.

„Die Straßburger Richter entscheiden über die Beschwerde eines nigerianischen Asylbewerbers und Vaters von Zwillingen, die aus einer Beziehung mit einer verheirateten deutschen Frau stammen“, heißt es bei FOCUS online. Und weiter: Der Mann wendete sich dagegen, „dass ihm von deutschen Gerichten ein Umgang mit seinen beiden leiblichen Kindern, die er bislang nicht einmal kennengelernt hat, verwehrt wird. Die heute fünf Jahre alten Mädchen leben bei ihrer Mutter und deren Ehemann, der rechtlich der Vater der Kinder ist und mit ihr gemeinsam das Sorgerecht hat. Das Ehepaar hat drei weitere gemeinsame Kinder und lehnt den Kontakt des Nigerianers zu den Zwillingen ab.“

Der Mann, der leibliche Vater der Kinder ist offenbar eine Kämpfernatur und hat den Mut und die Leidenschaft für sein selbstverständliches Recht – und das seiner Kinder (nämliche ihren biologischen Vater kennenzulernen) – einzutreten. Das kann man weder von jedem Mann behaupten, noch verlangen. Alle Achtung – ich bewunderte diese Hartnäckigkeit!

„Der EGMR (Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) sah darin einen Verstoß gegen Artikel acht der Europäischen Menschenrechtskonvention, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“, so der Tagesspiegel.

Interessant ist, dass „das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde As ohne Begründung ablehnte“, wie TAZ weiß. „Beim bekannt väterfreundlichen Straßburger Gerichtshof hatte er nun aber Erfolg. Die deutschen Gerichte hätten A.s Recht auf Privatleben verletzt, zu dem auch seine Identität als Vater gehöre. Der deutsche Staat muss ihm nun 5.000 Euro Schadensersatz zahlen. Zudem wurde Frank A. Anspruch auf eine neue gerichtliche Entscheidung zugebilligt. Bei dieser muss nun das Wohl der Kinder den Ausschlag geben.“

Für mich ist es keine Frage, dass es sich um ein Menschenrecht handelt, zu erfahren, woher man kommt, wer man ist und wer seine Eltern sind. Dass dies immer noch anderes gesehen wird, ist ein recht trauriges und, wie ich meine, auch weltfremdes Bild. Vermutlich, weil diese Gesetze gemacht werden und die Urteile gesprochen werden von Leuten, für die Empathie ein Fremdwort zu sein scheint und die ihre eigene Geschichte konsequent verdrängen (vermutlich weil sie ihren leiblichen Vater, der sich wenig gekümmert hat, nur allzu gut kennen.

Ein Urteil, dass Hoffnung macht. Hoffnung auf mehr Menschlichkeit, mehr Mut und mehr Verantwortung … als Vater!

Foto: sunchild_dd

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2 Kommentare

  1. Also wenn das ein Asylant war, kann es ihm genauso gut auch nur um sein tatsächliches Bleibereicht in Deutschland gegangen sein. Heirate oder schwängere eine Deutsche Frau und du hast ausgesorgt. Da gehören sicherlich zwei dazu, aber trotzdem.
    Was macht der eigentlich in Spanien,wenn ihm die Kinder so wichtig sind?
    Da hat er wohl einen eifrigen Anwalt gehabt der sich so seine Sporen verdient. Wisst ihr eigentlich wer die ganzen Kosten für den Anwalt und Gerichte zahlt?
    Ich will Vätern nicht ihre Rechte absprechen, aber das sollte im Einzelfall entschieden werden und nicht vorverurteilt werden. Wie das Ehepaar mit den Zwillingen und seiner Situation umgeht könnte auch eine sehr löbliche sein und muß durchaus nicht so negativ gemutmaßd werden. Die werden ihre Anwalts- und Gerichtskosten übrigens wohl selbst tragen müssen.

  2. Soviel mir bekannt ist haben es „Kukuks-Väter“ in Deutschlang schwer. überhaupt als rechtlicher Vater anerkannt zu werden. Oft wird argumentiert, für die Kinder wäre es besser, die aktuelle „intakte Familie“ würde nicht gestört. Was für eine Scheinheiligkeit. Hat das Kind denn kein Recht darauf zu erfahren, wer der leibliche Vater ist? Bei Adoptionen herrscht mittlerweile die Meinung vor, die Kinder hätten sehr wohl dieses recht. Aber bei einem Seitensprung soll das was anderes sein? Obwohl sich der leibliche Vater – i.d.R. im Gegensatz zur Adoption – für die Kinder interessiert und Verantwortung übernehmen will?

    Ich denke im obigen Fall könnte – neben der Tatsache, dass Europa das wohl etwas anders sieht – auch die Tatsache eine Rolle gespielt haben, dass die Kinder wohl offensichtlich einen anderen Vater haben.

    @Manschi
    Vielleicht lebt er deshalb nicht in Deutschland (wo steht das denn?), weil er dort kein Aufenthaltsrecht hat. Dieses zu erhalten dürfte allerdings selbst mit (offiziellen) Kindern in Deutschland schwierig sein.

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